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Leicht verständlich und gut handhabbar – Hessen reformiert die Grundsteuer mit einem eigenen Berechnungsmodell

Das Hessische Grundsteuergesetz (HGrStG) wird reformiert. Dazu erklärte der finanzpolitische
Sprecher der CDU-Fraktion, Michael Reul:

„Für den Besitz eines Grundstücks, ob bebaut oder unbebaut, verlangen Städte und Gemeinden
vierteljährlich Grundsteuer. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts musste die
Berechnung hierfür reformiert werden. Nach einem Findungsprozess hat der Bund ein eigenes
Berechnungsmodell vorgestellt, gleichzeitig aber auch den Ländern die Möglichkeit gegeben, eigene
Gesetze zu verabschieden. Von dieser Möglichkeit hat Hessen Gebrauch gemacht. Finanzminister
Michael Boddenberg hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der einfacher ist als der des Bundes und
gerechter als der des Landes Bayern. Er beruht auf wenigen Angaben, die für die Bürgerinnen und
Bürger leicht verständlich und für die Verwaltung gut handhabbar sind.

Das sogenannte Bundesmodell hätte für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung enormen
Aufwand bedeutet. Es ist daher nur konsequent, wenn wir in Hessen einen eigenen Weg gehen.
Gleichzeitig ist das hessische Flächen-Faktor-Verfahren aber auch gerechter als ein reines
Flächenmodell, wie es Bayern vorgestellt hat. Denn das hessische Modell berücksichtigt neben der
Fläche auch die Lage eines Grundstücks. Von dieser ist es besonders abhängig, inwieweit
Grundstückseigentümer von kommunaler Infrastruktur profitieren. Dementsprechend soll dann
auch die Höhe der zu entrichtenden Grundsteuer jeweils ausfallen.“

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